eID-Karte für UB (eID-Karte für Unionsbürger) Kurzdefinition:

Die eID-Karte gibt es für Unionsbürger ab 16 Jahren. Die Karte ist ausschließlich für digitale Dienstleistungen bestimmt und ersetzt ein gültiges ausländisches Personaldokument nicht. Auf der eID-Karte befinden sich Informationen zum Namen, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum sowie Zugangsnummer (CAN) und Seriennummer.